Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Gehalt

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Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Gehalt: Was Sie wissen müssen

Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Gehalt: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie schwanger sind, haben Sie einen besonderen Schutz vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr arbeiten dürfen, wenn dies für Sie oder Ihr Kind gefährlich ist. Dies nennt man Beschäftigungsverbot. Doch wie wirkt sich ein Beschäftigungsverbot auf Ihr Gehalt aus? Wer zahlt Ihnen weiterhin Ihren Lohn? Und welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitnehmerin? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Thema Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Gehalt wissen müssen.

Was ist ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ein Verbot, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben, wenn diese für Sie oder Ihr Kind schädlich sein könnte. Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten:

  • Ein generelles Beschäftigungsverbot gilt für alle schwangeren und stillenden Frauen, die bestimmte Arbeiten nicht ausführen dürfen, unabhängig von ihrer individuellen Situation. Dazu gehören zum Beispiel Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Strahlen oder Lärm, Arbeiten unter extremen Temperaturen oder Druck, Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr oder körperlich anstrengende Arbeiten. Außerdem gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr), Sonn- und Feiertagsarbeit und Mehrarbeit (mehr als 8,5 Stunden pro Tag oder 90 Stunden pro Doppelwoche). Ein generelles Beschäftigungsverbot gilt auch für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung (bzw. zwölf Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung).
  • Ein individuelles Beschäftigungsverbot gilt für einzelne schwangere oder stillende Frauen, die aufgrund ihrer persönlichen Gesundheit oder der ihres Kindes nicht mehr arbeiten können oder dürfen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Frau eine Risikoschwangerschaft hat, an Bluthochdruck leidet oder vorzeitige Wehen hat. Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird von einem Arzt ausgesprochen und kann teilweise oder vollständig sein. Das heißt, es kann sich nur auf bestimmte Tätigkeiten beziehen oder die gesamte Arbeit untersagen.

Wie hoch ist das Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft haben, müssen Sie keine finanziellen Einbußen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen weiterhin Ihren vollen Lohn zahlen, so wie Sie ihn ohne das Beschäftigungsverbot erhalten hätten. Dies nennt man Mutterschutzlohn.

Der Mutterschutzlohn berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor dem Beginn des Monats, in dem das Beschäftigungsverbot wirksam wird. Dabei werden auch Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Schichtarbeit berücksichtigt, die Ihnen wegen des Beschäftigungsverbots entgehen.

Ihr Arbeitgeber kann sich den Mutterschutzlohn von der Krankenkasse erstatten lassen. Dazu muss er einen Antrag auf Umlage U2 stellen. Die Krankenkasse zahlt ihm dann den Mutterschutzlohn sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zurück.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft haben, haben Sie einige Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin:

  • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin so früh wie möglich mitteilen. Wenn Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung verlangt, muss er die Kosten dafür übernehmen.
  • Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie ein individuelles Beschäftigungsverbot haben. Das Attest muss die Gründe und die Dauer des Beschäftigungsverbots enthalten.
  • Sie dürfen Ihre Arbeit nicht mehr ausüben, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben. Sie müssen sich an die Anweisungen Ihres Arztes halten und alles unterlassen, was Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährden könnte.
  • Sie haben Anspruch auf Ihren vollen Lohn, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben. Sie müssen keine Abzüge oder Kürzungen hinnehmen. Sie müssen auch keine Urlaubstage oder Überstunden für das Beschäftigungsverbot opfern.
  • Sie haben Anspruch auf Ihren vollen Urlaub, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben. Das Beschäftigungsverbot zählt nicht als Arbeitszeit und mindert daher nicht Ihren Urlaubsanspruch. Wenn Sie Ihren Urlaub wegen des Beschäftigungsverbots nicht nehmen können, können Sie ihn nach der Elternzeit nachholen.
  • Sie haben Anspruch auf Ihren vollen Kündigungsschutz, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, wenn Sie schwanger sind oder ein Beschäftigungsverbot haben. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mitteilen, und endet vier Monate nach der Entbindung.
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