Die Einbürgerung ist für viele Migranten ein wichtiger Schritt, um sich in Deutschland heimisch zu fühlen und an der Gesellschaft teilzuhaben. Doch die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind oft hoch und kompliziert. Das soll sich bald ändern. Die Ampelkoalition hat sich auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geeinigt, die mehrere Erleichterungen und Vereinfachungen für Einbürgerungsbewerber vorsieht. Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändern soll und was das für Sie bedeutet.
Kürzere Aufenthaltsdauer
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre. Das bedeutet, dass Sie nach fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen können, wenn Sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Diese sind unter anderem:
- ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1-Niveau)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen
- kein Vorliegen von Ausschlussgründen wie bestimmte Straftaten oder Verbindungen zu extremistischen Organisationen
Wenn Sie besondere Integrationsleistungen erbracht haben, wie zum Beispiel ehrenamtliches Engagement, sehr gute schulische oder berufliche Leistungen oder besondere Sprachkenntnisse, können Sie sogar schon nach drei Jahren eingebürgert werden.
Mehrstaatigkeit
Eine weitere wichtige Änderung ist die Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern. Bisher mussten diese Kinder sich bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Damit soll die Mehrstaatigkeit als Normalfall anerkannt werden.
Auch für Einbürgerungsbewerber, die nicht in Deutschland geboren sind, soll die Mehrstaatigkeit möglich werden. Das heißt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen, wenn Sie die deutsche annehmen wollen. Das gilt allerdings nur, wenn Ihr Herkunftsland dies auch zulässt. In einigen Ländern verlieren Sie automatisch Ihre Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine andere annehmen.
Erleichterungen für bestimmte Gruppen
Die geplante Reform sieht auch einige Erleichterungen für bestimmte Gruppen von Einbürgerungsbewerbern vor. Dazu gehören:
- Die sogenannte Gastarbeiter Generation, die über ein Anwerbeabkommen nach Deutschland gekommen ist. Diese soll von dem schriftlichen Sprachnachweis und dem Einbürgerungstest befreit werden, wenn sie sich mündlich auf Deutsch verständigen können.
- Kinder, die in Deutschland geboren werden. Diese sollen künftig durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt.
- Senioren, die mindestens 67 Jahre alt sind. Diese sollen ebenfalls von dem schriftlichen Sprachnachweis und dem Einbürgerungstest befreit werden.
Wann treten die neuen Gesetze in Kraft?
Die geplanten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht sind noch nicht in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. Das kann noch einige Monate dauern. Es ist aber zu erwarten, dass die Reform noch im Jahr 2023 in Kraft tritt.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Einbürgerung haben oder einen Antrag stellen wollen, können Sie sich an einen Fachanwalt für Ausländerrecht wenden. Dieser kann Sie individuell beraten und Ihnen bei den Formalitäten helfen.